Branchenstandard Swiss Olympic

Der «Branchenstandard für den Schweizer Sport», der im Auftrag des BASPO von Swiss Olympic entwickelt wurde, legt die Erwartungen von Swiss Olympic an die Sportverbände in den Bereichen Organisationsführung und Ethik zusammengefasst dar. 

Als Sportverband und Partnerorganisation von Swiss Olympic unterliegt der Cevi Schweiz den Bestimmungen des Branchenstandards, die auch für lokalen Abteilungen, Regionalverbände und teilweise für die Arbeitsgebiete gelten. 

Swiss Olympic begründet den Branchenstandard wie folgt: 

«Sportorganisationen erfüllen vielfältige und wertvolle Aufgaben und profitieren deshalb von öffentlicher und privater Unterstützung. Diese Unterstützungsleistungen sind jedoch an Erwartungen geknüpft: Erwartungen an die gute Organisationsführung, an den Umgang untereinander, im Besonderen mit Minderjährigen, und an Massnahmen zum Schutz der Umwelt. Der «Branchenstandard für den Schweizer Sport» fasst die grundlegenden und wesentlichen Erwartungen an die Sportorganisationen zusammen. Er wird ergänzt durch die im Ethik-Statut festgehaltenen individuellen Verhaltenspflichten für die Menschen.» 

Quelle: Branchenstandard für den Schweizer Sport 

Wer muss was tun?

Swiss Olympic hat die Vereine und Verbände in verschiedene Kategorien eingeteilt, basierend auf ihrer Größe und der Frage, ob sie J+S-Beiträge erhalten. Die Abteilungen, Regionalverbände und Arbeitsgebiete werden in die folgenden Kategorien eingeteilt: 

Kategorie C: 

  • Abteilungen, Regionalverbände und Arbeitsgebiete, welche J+S-Beiträge erhalten. 
  • Empfehlung: Abteilungen, Regionalverbände und Arbeitsgebiete, welche keine J+S-Beiträge erhalten, aber deren Mitgliederzahl 300 oder Jahresumsatz CHF 250'000.- übersteigt. 


Kategorie D:
 

  • Abteilungen, Regionalverbände und Arbeitsgebiete, welche keine J+S-Beiträge erhalten.
     

Die Kategorien C und D werden weiter unten detailliert erläutert. Die Kategorien A und B sind für die Abteilungen, Regionalverbände und Arbeitsgebiete nicht relevant und werden daher an dieser Stelle nicht aufgeführt. Um Missverständnisse zu vermeiden und der Einfachheit halber wurde jedoch die Buchstaben-Zuordnung von Swiss Olympic unverändert übernommen. 

Kategorie C

Die Mehrheit der Abteilungen und Regionalverbände wird der Kategorie C («Vereine und Sportorganisationen mit Bundesbeiträgen») zugeordnet, da sie J+S-Beiträge erhalten. 

Wichtig: Abteilungen, die keine J+S-Gelder beziehen, gehören zur Kategorie D («Weitere Vereine und Sportorganisationen») und unterliegen anderen Anforderungen. Für weitere Informationen siehe «Kategorie D». 

Die Vorgaben des Branchenstandards sind in drei Bereiche unterteilt:

  • Bereich 1: Statutenanpassungen 
  • Bereich 2: Veröffentlichung von Dokumenten 
  • Bereich 3: Laufende und wiederkehrende Aufgaben 

Für die Erfüllung der gestellten Aufgaben und Anforderungen steht hier eine Checkliste, mit weiteren Informationen zur Verfügung. 

Für die nötigen Statutenanpassungen stehen hier zudem überarbeitetet und kommentierte Musterstatuten zur Verfügung. (Bitte vorgängig zuerst die Checkliste durchlesen.) 

Zeitplan 
Die Aufgaben in den Bereichen 1 und 2 müssen spätestens bis zum 01. Januar 2026 erfüllt werden. Das heisst: Alle Abteilungen, Regionalverbände und Arbeitsgebiete der Kategorie C müssen die Statutenänderungen an ihrer Mitgliederversammlung im Jahr 2025 umzusetzen. Dabei müssen die in den bestehenden Statuten festgelegten Fristen für die Eingabe von Traktanden und Statutenänderungen beachtet werden. 

Der Bereich 3 umfasst laufende bzw. wiederkehrende Aufgaben, welche an keine Fristen gebunden sind. 

Kategorie D

Abteilungen, Regionalverbände und Arbeitsgebiete, die keine J+S-Beiträge erhalten, werden als «Weitere Vereine und Sportorganisationen» (Kategorie D) eingestuft und unterliegen geringeren Vorgaben. Swiss Olympic empfiehlt jedoch grösseren Vereinen mit einem Jahresumsatz von über CHF 250'000 oder mehr als 300 Mitgliedern, sich ebenfalls an die Anforderungen für «Vereine und Sportorganisationen mit Bundesbeiträgen» (Kategorie C) zu halten. Der Cevi Schweiz schliesst sich dieser Empfehlung an. 

Für die Erfüllung der gestellten Aufgaben und Anforderungen steht hier eine Checkliste, mit weiteren Informationen zur Verfügung. 

Für die nötigen Statutenanpassungen stehen hier zudem überarbeitetet und kommentierte Musterstatuten zur Verfügung. (Bitte vorgängig zuerst die Checkliste durchlesen.) 

FAQ

Warum müssen die Statuten angepasst werden? 
In der revidierten Sportförderungsverordnung (SpoFöV) wurde im Art. 72c ff Swiss Olympic (als Dachverband der Sportverbände) beauftragt, Vorgaben in Bezug auf die Anforderungen an die gute Organisationführung zu machen. Mit dem Branchenstandard werden diese Vorgaben für die verschiedenen Mitgliedskategorien konkretisiert. Als Partnerorganisation und Mitglied von Swiss Olympic und als Bezüger von Finanzhilfen (J+S-Beiträge) untersteht der Cevi Schweiz, sowie seine direkten und indirekten Mitglieder den Vorgaben aus dem Branchenstandard. 

 

Was ist, wenn die Statuten nicht per 01.01.2026 angepasst sind/werden können? 
Die Frist für die Anpassung der Statuten per 01. Januar 2026 ist sehr kurz. Falls diese Frist nicht reicht, können die Statuten auch Anfang 2026 noch angepasst werden. Aktuell ist noch mit keinen Kontrollen seitens Swiss Olympic oder Jugend+Sport im Jahr 2026 zu rechnen. 

 

Was ist, wenn die Geschlechtervertretung im Vorstand nicht eingehalten werden kann? 
Die Formulierung für die Geschlechtervertretung in den Musterstatuten ist bewusst offen gewählt: «Im Vorstand sollen die Geschlechter ausgewogen vertreten sein.». Weiter wurde bewusst darauf verzichtet, «die Geschlechter» explizit zu definieren. Die gewählte Formulierung kann nebst dem weiblichen und männlichen Geschlecht, Weitere resp. Diverse beinhalten. Der Artikel soll in erstere Linie dazu ermutigen, bei der Besetzung des Vorstands auf Diversität bezüglich des Geschlechts zu achten. Aktuell sind keine Massnahmen zu erwarten resp. geplant, falls die Geschlechter im Vorstand nicht ausgewogen vertreten sind. 

 

Kontakt

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen folgende Personen gerne zur Verfügung: 

Originaldokumente

Die Originaldokumente und Checklisten von Swiss Olympic stehen auf der folgenden Webseite zur Verfügung. Da diese auf Sportvereine und -verbände ausgerichtet sind, ist eine Anpassung für die Umsetzung im Cevi erforderlich. Für Regionalverbände, Abteilungen und Arbeitsgebiete bieten die Informationen auf dieser Webseite sowie die bereitgestellten Checklisten eine ausreichende Grundlage. Wer detailliertere Hintergrundinformationen benötigt, kann selbstverständlich die Originaldokumente konsultieren.